Wohnungseigentumsverwaltung
Unser Kernkompetenz ist die Verwaltung von größeren Wohnanlagen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Unsere 20-jährige Erfahrung und Anerkennung bei den von uns betreuten Liegenschaften hat gezeigt, dass nicht der niedrige Preis, sondern Qualität und Zuverlässigkeit im Vordergrund stehen. Um Ihre Immobilie optimal zu betreuen, erbringen wir unter anderem folgende Leistungen für Sie:
Allgemeines
- Fest zugeordnete Objektbetreuer als Ansprechpartner mit Berufserfahrung und fachlicher Qualifikation
- Instandhaltungsplanung durch Aufstellen eines Instandhaltungsplans über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren
- Kennwortgeschützes Internetportal zum Abruf von objektbezogenen Informationen wie z. B. Niederschriften, Energieausweis, Gemeinschaftsordnung,
- Hausordnung u.v.a.m.
- Rahmenverträge zur Senkung der Nebenkosten z. B. für Gas und Versicherungen.
- Sondereigentumsverwaltung – falls die Wohnung vermietet ist.
Rechnungswesen
- Verständliche und rechtssichere Hausgeldabrechnungen. Ein Muster der Abrechnung sowie weitere Verwaltungsunterlagen können im Gastzugang unseres Kundenportals abrufen
- Der Rechnungsabschluss mit Vermögensstatus ist Bestandteil der Abrechnung
- Vorlage der Abrechnungen innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres
- Zeitnahes Buchen der Ein- und Ausgänge. Ein Rechnungsabschluss ist dadurch jederzeit möglich
- Keine Gebühren für die Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren
- Monatliche Kontrolle der Zahlungsrückstände mit Information an den Verwaltungsbeirat
- Alle Bankkonten werden auf den Namen der Wohnungseigentümergemeinschaften geführt
Eigentümerversammlung
- Die Eigentümerversammlung wird innerhalb der ersten 8 Monate des Wirtschaftsjahres durchgeführt.
- Die Einladung erhält eine Erläuterung zu den Tagesordnungspunkten und Beschlussvorschläge, damit sich die Eigentümer bereits vor der Versammlung über die Themen informieren können.
- Die Tagesordnung wird mit dem Verwaltungsbeirat abgestimmt.
- Das Versammlungsprotokoll wird in der Versammlung erstellt und kann über unser Kundenportal abgerufen werden. Auf Wunsch erhalten Eigentümer ohne Internetzugang das Protokoll auf einmalige Anforderung per Post.
- Verwendung eines Beamers in der Versammlung zur anschaulichen Erläuterung von Sachverhalten. Die Erstellung des Versammlungsprotokolls kann während der Versammlung per Beamer nachverfolgt werden.
- Beschluss-Sammlung und Niederschrift können am nächsten Arbeitstag unter dem Menüpunkt Kundenlogin abgerufen werden.
- Der Termin zur Eigentümerversammlung wird bereits im Januar auf unserer Website veröffentlicht.
Verwaltungsbeirat
- Der Verwaltungsbeirat ist das Bindeglied zwischen Eigentümergemeinschaft und Verwalter. Wir legen Wert auf eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat und stimmen alle wesentlichen Vorgänge mit dem Verwaltungsbeirat ab.
- Auf Wunsch erhalten die Mitglieder des Verwaltungsbeirats regelmäßig Kopien von allen wesentlichen Vorgängen per E-Mail.
- Rechnungsprüfung Online: Die Belege für die Rechnungsprüfung können den Mitgliedern des Verwaltungsbeirats zur Vorprüfung nach Abschluss des Wirtschaftsjahres zum Abruf und Download über das Internet zur Verfügung gestellt werden. Im Nachgang findet eine Beiratssitzung in den Geschäftsräumen der Verwaltung statt.
- Die Einladung zur Eigentümerversammlung wird mit dem Verwaltungsbeirat abgestimmt.
- Während der Corona-Pandemie können Beiratssitzungen Online durchgeführt werden, damit die Abrechnung den Eigentümer rechtzeitig innerhalb von 6 Monaten des Kalenderjahres zur Verfügung gestellt werden kann.
- Jährliche Begehungen mit dem Verwaltungsbeirat mit Begehungsprotokoll.
Aufgaben des Verwalters
Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Eigentumswohnanlage ist Aufgabe aller Wohnungseigentümer. Eine ordnungsgemäße Verwaltung ist allerdings ohne den WEG-Verwalter nur schwer möglich. Das Gesetz schreibt die Bestellung eines Verwalters in § 20 Wohnungseigentumsgesetz vor.
Da ein Immobilienverwalter fremdes Vermögen und Eigentum verwaltet, ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis von elementarer Bedeutung. Ein Verwalter muss zuverlässig und unparteiisch sein und über geordnete Vermögensverhältnisse sowie spezielle Kenntnisse der Verwaltungstechnik, der wirtschaftlichen Geschäftsführung und einschlägiger privatrechtlicher Vorschriften verfügen. Die Rechte und Pflichten des Verwalters sind in mehreren Paragrafen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) geregelt. Weitere Aufgaben des Verwalters ergeben sich, je nach Einzelfall, aus der Gemeinschaftsordnung, der Rechtsprechung, dem Verwaltervertrag und den Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Im Verwaltervertrag sind – neben den gesetzlich vorgegebenen allgemeinen Verwalterleistungen – auch die besonderen Verwalterleistungen und die Verwaltervergütung geregelt.
Der ehemalige Bundesminister für Raumordnung und Städtebau, Dr. Oscar Schneider, hat das Berufsbild des Verwalters treffend formuliert:
Der Verwalter hat eine Vielzahl von Aufgaben zu bewältigen. Er hat für bestimmte Angelegenheiten kraft Gesetzes die Stellung eines Vertreters der Eigentümergemeinschaft, er leitet die Wohnungseigentümerversammlung, er ist verantwortlich für die Durchführung der Beschlüsse der Eigentümer, für die Durchführung der Hausordnung und für die immer wichtiger gewordene ordnungsgemäße Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
Die Vielfalt der Aufgaben erfordert Qualifikation und Erfahrung auf den verschiedensten Gebieten. Dies reicht von rechtlichen bis hin zu technischen Fragen. Dies erfordert auch sehr viel an psychologischem Einfühlungsvermögen, an Verhandlungsgeschick, um die Interessen der verschiedenen Wohnungseigentümer möglichst auf einen Nenner zu bringen. Der Verwalter ist schließlich Mittler im oft schwierigen Spannungsfeld zwischen Eigentümer und Mieter.
Wir haben uns dieser Aufgabe gestellt und bieten Ihnen die Kompetenz und die Erfahrung, wenn es um die Sicherung und den Werterhalt Ihres Eigentums geht.