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Auf dieser Seite haben wir Informationen über folgende Themen für Sie zusammengestellt:


Informationen

Informationen die Ihnen bei der Verwaltung Ihrer  Immobilie weiterhelfen:

Hinweise zu Leitungswasserschäden

Von einem Leitungswasserschaden kann jeder Bewohner betroffen sein. Hier erhalten Sie Hinweise zur Abwicklung des Leitungswasserschadens:

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Von einem Leitungswasserschaden kann jeder Bewohner betroffen sein. Hier erhalten Sie Hinweise zur Abwicklung des Leitungswasserschadens:

Bei einem akuten Wasseraustritt informieren Sie bitte sofort den Hausmeister oder die Hausverwaltung, damit die erforderlichen Maßnahmen veranlasst werden können. In dringenden Fällen können Sie auch selbst einen Handwerker beauftragen. Auf jeden Fall muss die Vergrößerung des Schadens vermieden werden.

Ein Leitungswasserschaden liegt nach den Versicherungsbedingungen vor, wenn Wasser bestimmungswidrig aus Leitungen austritt, es sich also z. B. um einen Rohrbruch handelt. Eine übergelaufene Badewanne ist kein Leitungswasserschaden. Bitte beachten Sie, dass es viele Einschränkungen und Erweiterungen gibt. In einem Schadensfall sind die Beseitigung der Ursache und die Folgeschäden, aber nur an Gebäudebestandteilen abgedeckt.

Gebäudebestandteile sind über die Wohngebäudeversicherung des Hauses abgedeckt. Gebäudebestandteile sind grob definiert, alle mit dem Gebäude verbundenen Gegenstände, wie z. B. Wände, Tapeten und fest verklebte Bodenbeläge. Abhängig von dem Versicherungsverträgen bestehen Ausnahmen bei vermieteten Wohnungen oder eine Selbstbeteiligung.

Die nicht in der Gebäudeversicherung abgedeckten Schäden können über die Hausratversicherung des Bewohners abgedeckt sein. Aus diesem Grund müssen Sie den Schaden nicht nur der Hausverwaltung melden, sondern auch Ihrer Hausratsversicherung. Die Schadenanzeige muss unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen erfolgen.

Der betroffene Bewohner muss der Versicherung den Schaden nachweisen. Die Schadenanzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Vor- und Nachname des Bewohners
  • Vor - und Nachname des Eigentümers
  • Schadensort mit Straßenname, Geschoss und Lage
  • Schadenzeitpunkt
  • Umfang des Schadens
  • Umfang der Folgeschäden
  • Fotos

    Die Schadenanzeige können Sie auch formlos per E-Mail an die Hausverwaltung und die Hausratversicherung schicken.

Die Versicherung erstattet die Kosten für die Beseitigung von Folgeschäden nur, wenn Sie der Versicherung Kostenvoranschläge vorgelegt haben und die Kostenübernahme von der Versicherung bestätigt wurde. Entsprechende Kostenvoranschläge schicken Sie bitte an die Hausverwaltung, die dann die Kostenzusage der Versicherung einholt.

Bitte beachten Sie, dass die Hausverwaltung bei Eigentümergemeinschaften keine Aufträge im Sondereigentum erteilen darf. Dafür ist der jeweilige Eigentümer zuständig.

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Wiederbeschaffung von Fliesen

Bei einem Leitungswasserschaden werden häufig Fliesen beschädigt. Aber was tun, wenn keine Ersatzfliesen mehr vorhanden sind? Mehr…

Bevor Sie sich an die unten genannten Firmen wenden, schauen Sie erst einmal in den Revisionsschacht an Ihrer Badewanne. Denn früher wurde häufig ein vom Fliesenlegern übrig gebliebener Restbestand als Reserve für Reparaturarbeiten dort hinein gelegt. Sollte tatsächlich ein solcher Restbestand vorhanden sein, der aber nicht für die Reparaturarbeiten ausreicht, können Sie evtl. anhand des vielleicht noch vorhandenen Verpackungszettels wichtige Daten für die Fliesensuche notieren und diese dann den entsprechenden Firmen mitteilen. Wenn kein Zettel dabei liegt, haben Sie zumindest ein intaktes Fliesenmuster, das Sie den Fliesensuchfirmen zur Verfügung stellen können.

Aber auch wenn Sie keinen Restbestand mehr finden können, gibt es Möglichkeiten. Messen Sie die exakten Maße der benötigten Fliese aus. Heben Sie zerbrochene Fliesenstücke (z. B. vom Aufstemmen nach einem Schaden) als Muster auf (Die Maße sollten mind. 7 x 7 cm betragen). Achten Sie darauf, dass das Muster auf dem Bruchstück gut zu erkennen und nicht etwa verkratzt oder abgeblättert ist. Wenn Sie keine dieser Möglichkeiten nutzen können, weil einfach kein Reststück oder Bruchstück mehr vorhanden ist, machen Sie ein gutes Farbfoto von den noch vorhandenen Fliesen und reichen dies zusammen mit den exakten Maßen den entsprechenden Firmen ein.

Bei der Wiederbeschaffung alter Fliesen, haben sich einige wenige Firmen in Deutschland auf die Fliesensuche spezialisiert, wobei unter Umständen im Extremfall sogar Fliesen der letzten 50 bis 100 Jahre herbei geschafft werden können. Nachfolgend ein Auszug. Weitere Firmen finden Sie im Internet. Gehen Sie einfach auf eine der Suchmaschinenseiten und geben dort z. B. Fliesensuche oder Wiederbeschaffung alter Fliesen ein.

H. W. Ramrath
Ottostr. 9
41352 Korschenbroich
Telefon 02182-57100
info@ramrath.comhttps://ramrath.com

SBS GmbH
Zum Alten Zollhaus 45
42281 Wuppertal
Telefon 0202-700373
https://www.sbs-altfliesen.de

Fliesenhandel Konrad Schittek GmbH
Winsener Stieg 1a
21079 Hamburg-Sinstorf
Telefon 040-745 88 50
https://www.fliesenhandel-schittek.de

Fliesen Hermann Bär
Im Winkel 16 - 22
55299 Nackenheim
Telefon 06135-9508 88
https://altfliesen-baer.de

Fliesen Pfefferle
Kirchhofenerstraße 15
79189 Bad Krozingen
Telefon 07633-3372
https://www.fliesen-pfefferle.de

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Bezugsquelle für Hygrometer

Durch den Einsatz eines Hygrometers kann festgestellt werden, wenn die Luftfeuchtigkeit in Räumen zu hoch ist und die Gefahr besteht, dass sich Schimmel bildet. 

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Besonders bewährt haben sich Hygrometer, die bei zu hoher Luftfeuchtigkeit einen Warnton abgeben. Durch rechtzeitiges Lüften kann dann eine Schimmelbildung vermieden werden. Diese Hygrometer können Sie zum Beispiel unter folgendem Links bestellen:

https://de.elv.com

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