Wohnungs­eigen­tums­ver­waltung

Unser Kernkompetenz ist die Verwaltung von größeren Wohnanlagen nach dem Wohnungs­eigentumsgesetz (WEG). Unsere 20-jährige Erfahrung und Anerkennung bei den von uns betreuten Liegenschaften hat gezeigt, dass nicht der niedrige Preis, sondern Qualität und Zuverlässigkeit im Vordergrund stehen. Um Ihre Immobilie optimal zu betreuen, erbringen wir unter anderem folgende Leistungen für Sie:


Allgemeines

  • Fest zugeordnete Objekt­betreuer als Ansprech­partner mit Berufs­erfahrung und fachlicher Qualifikation
  • Instand­haltungs­planung durch Aufstellen eines Instandhaltungs­plans über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren
  • Kennwort­geschützes Internetportal zum Abruf von objekt­bezogenen Informationen wie z. B. Nieder­schriften, Energieausweis, Gemeinschafts­ordnung,
  • Hausordnung u.v.a.m.
  • Rahmen­verträge zur Senkung der Nebenkosten z. B. für Gas und Versicherungen.
  • Sonder­eigentums­verwaltung – falls die Wohnung vermietet ist.

Rechnungswesen

  • Verständliche und rechtssichere Hausgeld­abrechnungen. Ein Muster der Abrechnung sowie weitere Verwaltungs­unterlagen können im Gastzugang unseres Kunden­portals abrufen.
  • Der Rechnungs­abschluss mit Vermögens­status ist Bestandteil der Abrechnung.
  • Vorlage der Abrechnungen  innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Wirtschafts­jahres.
  • Zeitnahes Buchen der Ein- und Ausgänge. Ein Rechnungs­abschluss ist dadurch jederzeit möglich.
  • Keine Gebühren für die Nicht­teilnahme am Lastschrift­verfahren.
  • Monatliche Kontrolle der Zahlungs­rückstände mit Information an den Verwaltungsbeirat.
  • Alle Bankkonten werden auf den Namen der Wohnungs­eigentümer­gemeins­chaften geführt.
  • Verfügungen über die Festgeldkonten erfolgen nur gemeinsam mit einem Mitglied des Verwaltungsbeirats.

Eigentümer­ver­sammlung

  • Die Eigentümerversammlung wird innerhalb der ersten 8 Monate des  Wirtschaftsjahres durchgeführt.
  • Die Einladung erhält eine Erläuterung zu den Tagesordnungspunkten und Beschlussvorschläge, damit sich die Eigentümer bereits vor der Versammlung  über die Themen informieren können.
  • Die Tagesordnung wird mit dem Verwaltungsbeirat abgestimmt.
  • Das Versammlungsprotokoll wird in der Versammlung erstellt und kann über unser Kundenportal abgerufen werden. Auf Wunsch erhalten Eigentümer ohne Internetzugang das Protokoll auf einmalige Anforderung per Post.
  • Verwendung eines Beamers in der Versammlung zur anschaulichen Erläuterung von Sachverhalten. Die Erstellung des Versammlungsprotokolls kann während der Versammlung per Beamer nachverfolgt werden.
  • Beschluss-Sammlung und Niederschrift können am nächsten Arbeitstag unter  dem Menüpunkt Kundenlogin abgerufen werden.
  • Der Termin zur Eigentümer­versammlung wird bereits im Januar auf unserer Website veröffentlicht.

Verwaltungsbeirat

  • Der Verwaltungsbeirat ist das Bindeglied zwischen Eigentümergemeinschaft und Verwalter. Wir legen Wert auf eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat und stimmen alle wesentlichen Vorgänge mit dem Verwaltungsbeirat ab.
  • Auf Wunsch erhalten die Mitglieder des Verwaltungsbeirats regelmäßig Kopien von allen wesentlichen Vorgängen per E-Mail.
  • Rechnungsprüfung Online: Die Belege für die Rechnungsprüfung können den Mitgliedern des Verwaltungsbeirats zur Vorprüfung nach Abschluss des Wirtschaftsjahres zum Abruf und Download über das Internet zur Verfügung gestellt werden. Im Nachgang findet eine Beiratssitzung in den Geschäftsräumen der Verwaltung statt.
  • Die Einladung zur Eigentümerversammlung wird mit dem Verwaltungsbeirat abgestimmt.
  • Während der Corona-Pandemie  können Beiratssitzungen Online durchgeführt werden, damit die Abrechnung den Eigentümer rechtzeitig innerhalb von 6 Monaten des Kalenderjahres zur Verfügung gestellt werden kann.
  • Jährliche Begehungen mit dem Verwaltungsbeirat mit Begehungsprotokoll.

Aufgaben des WEG-Verwalters

Die Verwaltung des gemein­schaft­lichen Eigentums einer Eigentumswohnanlage ist Aufgabe aller Wohnungseigentümer. Eine ordnungsgemäße Verwaltung ist allerdings ohne den WEG-Verwalter nur schwer möglich. Das Gesetz schreibt die Bestellung eines Verwalters in § 20 Wohnungs­eigentums­gesetz vor.

Da ein Immobilienverwalter fremdes Vermögen und Eigentum verwaltet, ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis von elementarer Bedeutung. Ein Verwalter muss zuverlässig und unparteiisch sein und über geordnete Vermögens­verhältnisse sowie spezielle Kenntnisse der Verwaltungstechnik, der wirtschaftlichen Geschäftsführung und einschlägiger privatrechtlicher Vorschriften verfügen. Die Rechte und Pflichten des Verwalters sind in mehreren Paragrafen des Wohnungseigen­tums­gesetzes (WEG) geregelt. Weitere Aufgaben des Verwalters ergeben sich, je nach Einzelfall, aus der Gemeinschaft­sordnung, der Rechtsprechung, dem Verwaltervertrag und den Beschlüssen der Wohnungs­eigentümer­­gemeinschaft. Im Verwaltervertrag sind – neben den gesetzlich vorgegebenen allgemeinen Verwalterleistungen – auch die besonderen Verwalterleistungen und die Verwalter­vergütung geregelt.

Der ehemalige Bundesminister für Raumordnung und Städtebau, Dr. Oscar Schneider, hat das Berufsbild des Verwalters treffend formuliert:

Der Verwalter hat eine Vielzahl von Aufgaben zu bewältigen. Er hat für bestimmte Angelegenheiten kraft Gesetzes die Stellung eines Vertreters der Eigentümergemeinschaft, er leitet die Wohnungs­eigentümer­versammlung, er ist verantwortlich für die Durchführung der Beschlüsse der Eigentümer, für die Durchführung der Hausordnung und für die immer wichtiger gewordene ordnungsgemäße Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.

Die Vielfalt der Aufgaben erfordert Qualifikation und Erfahrung auf den verschiedensten Gebieten. Dies reicht von rechtlichen bis hin zu technischen Fragen. Dies erfordert auch sehr viel an psychologischem Einfühlungsvermögen, an Verhandlungsgeschick, um die Interessen der verschiedenen Wohnungseigentümer möglichst auf einen Nenner zu bringen. Der Verwalter ist schließlich Mittler im oft schwierigen Spannungsfeld zwischen Eigentümer und Mieter.

Wir haben uns dieser Aufgabe gestellt und bieten Ihnen die Kompetenz und die Erfahrung, wenn es um die Sicherung und den Werterhalt Ihres Eigentums geht.