Sondereigentum

Der Verwalter der Eigentümergemeinschaft ist nur für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zuständig. Um die Verwaltung der Wohnung muss sich jeder Eigentümer selbst kümmern, unabhängig ob die Wohnung selbst genutzt oder vermietet wird.

Die Eigentümer von vermieteten Eigentumswohnungen sind häufig aufgrund der Entfernung oder  fehlenden Fachkenntnissen nicht in der Lage, die Mietverwaltung selbst durchzuführen.

Im Rahmen dieser Sondereigentumsverwaltung übernehmen wir die Mietverwaltung für Wohnungseigentümer, die ihre Eigentumswohnung vermietet haben, gegen gesonderte Vergütung.

Die Sondereigentumsverwaltung bieten wir nur für Eigentumswohnungen in unserem Bestand an. Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.