Miete und Gewerbe
Als Mietverwalter übernehmen wir die kaufmännische und technische Komplettbetreuung Ihres vermieteten Mehrfamilienhauses oder Ihrer Gewerbeimmobilie. Gerne erstellen wir ein Angebot für Sie. Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Wir sind für die gesamte Vertretung des Haus- bzw. Wohnungseigentümers, insbesondere gegenüber dem Mieter verantwortlich. Gesetzliche Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 535 ff. BGB), das Regeln zum Verhältnis zwischen Mieter und Eigentümer klar definiert. Konkrete Aufgaben des Verwalters hingegen werden bei der Miet- und Sondereigentumsverwaltung ausschließlich im Verwaltervertrag benannt.
Im Rahmen der Mietverwaltung erbringen wir folgen Leistungen für Sie:
Kaufmännische Aufgaben
- Verwaltung, Verbuchung und Disponierung des Geldverkehrs
- Überwachung der monatlichen Sollstellung der Miete
- Bearbeitung von Lastschriftabbuchungen und Mahnverfahren
- Rechnungskontrolle
- Regelung von Personalangelegenheiten (z.B. Hausmeister)
- Erstellung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen für Mieter, ggf. Mahnung dieser und Bearbeitung von Widersprüchen
Technische Aufgaben
- Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser, Strom)
- Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten, einschließlich Preisanfrage, Ausschreibungen, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle, Mängelrügen, Einhaltung Gewährleistungsansprüche
- Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten, inkl. TÜV-Kontrollen und Brandschutz sowie Beachtung technischer Verordnungen
- Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerker
- Erstattung von Schadensmeldungen gegenüber Versicherung und Verursacher
- Einweisung Handwerker und Hausmeister
- Schlüsselbestellungen
Rechtliche Aufgaben
- Beachtung mietrechtlicher Vorschriften
- Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften vom BGB bis zur StVzO
- Abschluss bzw. Kündigung des Mietvertrages
- Abnahme und Übergabe der Mietsache
- Erklärung und Umsetzung von Mieterhöhungen
- Bearbeitung von Mietminderungen
- Abschluss von Wartungsverträgen
Organisatorische Aufgaben
- Auswahl des Mieters
- Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern
- Verhandlung mit Behörden
- Erstellung und Verteilung von Rundschreiben, Informationen und Aushängen
- Beschwerdemanagement
- Wahrnehmung von Orts- und Gerichtstermine
Weiterführene Themen
Wohnungseigentum
Unser Tätigkeitsschwerpunkt ist die Verwaltung von größeren Wohnanlagen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Sondereigentum
Um die Verwaltung der Wohnung muss sich jeder Eigentümer selbst kümmern, unabhängig ob die Wohnung selbst genutzt oder vermietet wird
Instandhaltung
Um den Wert der von uns verwalteten Immobilien zu erhalten und zu steigern, bieten wir eine gute technische Betreuung